Mensen zu, Beurlaubung möglich – Rektor-Mail vom 21.04.

Das Wichtigste aus der Mail des Rektors vom 21.04.20 kurz für euch zusammengefasst:

  • Die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Hygienevorschriften, Versammlungsverbot sowie Reisebeschränkungen wurden bis zum 3. Mai 2020 verlängert.
  • Mensen und Cafeterien bleiben erst einmal bis zum 3. Mai geschlossen.
  • Vorlesungszeit des Sommersemesters ist vom 11. Mai bis 31. Juli, dafür entfällt die Pfingstpause.
  • Bis zum 15. Juni sind erst einmal nur digitale Veranstaltungen möglich, außer es ist zwingend notwendig, und dann unter besonderen Schutzmaßnahmen. Das Studium wird im Sommersemester grundsätzlich auf Fernlehre umgestellt. Ab dem 15. Juni kann (nach dem aktuellen Stand) ergänzend auch Präsenzlehre angeboten werden, dabei muss aber das Fernstudium fortgeführt werden können (damit auch Studierende in Quarantäne teilnehmen können).
  • Universitätsgebäude dürfen nur von Universitätsangehörigen und nur aus wichtigen Gründen (Erledigung von Prüfungs- und Studienangelegenheiten) betreten werden.
  • Für alle Studien-, Prüfungs- und Arbeitssituationen, in denen die Hygienevorschriften (z.B. Mindestabstand) nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Für den Studienbetrieb im Sommersemester 2020 gilt die neue Corona-Satzung. Diese regelt mündliche Onlineprüfungen, die Anmeldung der BA- & MA-Arbeiten und Studienleistungen trotz Urlaubssemester (siehe: Zusammenfassung der Fachschaft).
  • Klausuren können unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben mit maximal 5 beteiligten Personen in Präsenz erfolgen und brauchen eine Ausnahmeentscheidung des Rektorats.
  • Beurlaubung: Im Sommersemester 2020 können sich auch Erstsemester beurlauben lassen. Das Semester wird dann als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester gezählt und zählt daher nicht für die Regelstudienzeit. Bei einer Beurlaubung müssen internationale Studierende und Studierende im Zweitstudium keine Studiengebühren zahlen. Der Semesterbeitrag ist trotzdem fällig. Trotz Beurlaubung dürfen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden, wenn die Veranstaltungen keiner Beschränkung der Personenanzahl unterliegen.
  • Die UB baut ihre digitalen Ressourcen aus und bietet einen digitalen Aufsatzlieferdienst und Buchversand an. Ab dem 23.04. hat die UB unter Auflagen geöffnet, zugänglich sind das UG, die Ausleihe aus der Lehrbuchsammlung, Freihandbestand, Fernleihbestand und Magazinbestellungen. Es dürfen sich maximal 50 Personen gleichzeitig in der UB befinden und es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Institutsbibliotheken bleiben vorerst geschlossen.

    Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden, bleibt gesund!
    Eure Fachschaft
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