Wie gehts weiter in der Psychotherapie-Gesetzesreform? – aktuelle Infos

Liebe Psychologiestudierende in Freiburg und Baden-Württemberg,

wir möchten hier Infos mit euch teilen, die besonders für diejenigen, die sich schon im Bachelorstudium befinden und sich für den neuen klinischen Master interessieren, relevant sind.

Das Land Baden-Württemberg hat der Gesetzesreform zum Ausbildungsweg PsychThG über den Bundesrat am 08.11.2019 zugestimmt.

Damit befinden wir uns nun in der Phase der Planung und Umsetzung der neuen Studiengänge: Dem neuen polyvalenten* Bachelor Psychologie und dem neuen Master Klinische Psychologie mit Approbation (die genaue Bezeichnung ist noch unbekannt). Je nach Universität wird der neue Master ab 2020 oder 2021 starten. Wobei es im Moment so aussieht, dass die wenigsten Universitäten den Master schon 2020 einführen werden.

*polyvalent bedeutet, dass der Abschluss für verschiedene Berufe und Berufsfelder nutzbar ist (also nicht nur für Psychotherapie, sondern z.B. auch Wirtschaftspsychologie)

 

Was passiert an den Universitäten?

Die Gesetzesreform bedeutet für die psychologischen Institute an den Universitäten, dass sie jetzt die Inhalte der neuen Studiengänge konzeptionieren und die Planung und Vorbereitung für die Einführung der neuen Studiengänge an ihrem eigenen Standort angehen müssen. Der Gesetzestext legt dabei einige Dinge fest, jedoch hat jede Uni verschiedene Möglichkeiten, diesen Anforderungen nachzukommen. Für die Planungen benötigen die psychologischen Institute Zusagen über die ihnen zur Verfügung gestellten Reformmittel, da sie nicht über ihre eigenen Mittel für Studienplätze, Personal und Lehre hinaus planen können. Die Gelder aus dem Kabinettsentwurf für die Durchsetzung der Gesetzesreform werden vom jeweiligen Bundesland an die Hochschulen weitergegeben, weshalb die Universitäten mit den Landesministerien über die Gelder verhandeln.

 

Was haben die Fachschaften vor?

Viele Fachschaften in Baden-Württemberg haben sich zusammengeschlossen, um sich gemeinsam an ihre Landesregierung zu wenden. Das Engagement der Studierendenschaft stärkt die Position der Universitäten in den Verhandlungen um Mittel und vertritt die Interessen der Studierenden im Reformprozess. Die Fachschaften setzen sich deshalb dafür ein, dass der Finanzierungsprozess schnellst möglichst vorangetrieben wird, damit die Universitäten bald alle Informationen an ihre Studierenden weitergeben können, die diejenigen brauchen, die den neuen Ausbildungsweg einschlagen möchten. Es geht den Fachschaften in ihrem Appell an die Landesregierung außerdem darum, dass die Höhe der den Universitäten zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend sein muss, damit die Universitäten genügend Studienplätze vergeben und hochwertige Lehrqualität in den neuen Studiengängen umsetzen können. Im Detail fordern die Fachschaften zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an Psychotherapeut*innen eine Aufstockung der Studienplätze sowohl im Bachelor als auch im Master, wobei allen Bachelorabsolvent*innen ein Masterstudienplatz der Psychologie oder Psychotherapie zur Verfügung stehen muss. Unter Qualität der Lehre verstehen die Fachschaften angemessene Seminargrößen, ausreichend Personal und die professionelle Ausgestaltung des Patientenschutzes.

 

Wann weiß man mehr?

Leider können wir euch nur die Informationen zu Studienplätzen, Studienstarts und Lehrinhalten weitergeben, die wir selbst verbindlich von unseren Universitäten erhalten können. Wenn ihr euch mehr  Informationen wünscht, teilt dies eurem Institut mit.  So zeigt ihr, dass euch eure zukünftige Lehre wichtig ist und ihr dazu informiert werden möchtet.

 

Eure Fachschaft

Nach oben scrollen